Informationen für Neupatient*innen
Informationen für Neupatient*innen
Liebe Patientin, lieber Patient,
mit diesem Formular können Sie sich auf eine Art „Warteliste“ für Neupatient:innen in unserer Praxis eintragen. Bitte beachten Sie, dass diese nachfolgenden Informationen an uns lediglich unserer Planung dienen und hiermit nicht die garantierte unmittelbare Aufnahme als Neupatient:in in unserer Praxis darstellt.
Wir möchten primär Patienten annehmen, die aktuell bzw. in absehbarer Zeit nicht hausärztlich versorgt sind (zum Beispiel durch Praxisschließung) oder die aufgrund eines Umzuges keine Hausärztin bzw. keinen Hausarzt vor Ort haben.
Die Neuaufnahme eines Patienten / einer Patientin in der Hausarztpraxis ist je nach bestehenden Vorerkrankungen und je nach Umfang der zu bearbeitenden Akte ein dementsprechend großer zeitlicher und. bürokratischer Aufwand, weshalb es zu Wartezeiten kommen kann, bis wir Ihnen eine Zusage geben können.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir kein Hausarztprogramm anbieten. Wir arbeiten als Terminpraxis, was Ihnen, den Mitpatient:innen sowie uns als Praxisteam die bestmögliche Planbarkeit ohne unnötige Wartezeiten ermöglicht. Daher ist vor jedem Besuch eine Terminvereinbarung erforderlich (telefonisch, per E-Mail, per Fax, via Rezepttelefon). Vorbestellte Rezepte, Verordnungen, Überweisungen etc. können selbstverständlich ohne Vorankündigung abgeholt werden. Medikamente und Verordnungen, die im fachärztlichen Bereich liegen (z. B. Sprays bei Asthma oder COPD, rheumatologische und dermatologische Therapeutika, Krankengymnastik bei orthopädischen Erkrankungen etc.) müssen auch durch die zuständige Fachärztin bzw. den
zuständigen Facharzt weiterhin verordnet werden. Gerne stellen wir entsprechende Überweisungen aus.
Wir arbeiten streng nach den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung, wir sind daher eng gebunden an das Wirtschaftlichkeitsgebot. So dürfen gewisse Untersuchungen bzw. Maßnahmen ohne medizinische Indikation nicht zulasten der Krankenkassen erbracht werden. Auch dürfen gewissen Medikamente (z. B. Magensäureblocker, Heuschnupfenmedikamente und viele weitere) in der Regel nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden. Auch dürfen Blutuntersuchungen ohne ärztliche Anweisung und Feststellung von Notwendigkeit nur alle drei Jahre im Rahmen des sogenannten „Check Ups“ durchgeführt werden – hier beinhaltet die zum Check Up gehörige Laboruntersuchung alle medizinisch sinnvollen Parameter zur Beurteilung der Nieren- und Leberfunktion, zur Höhe der Blutfette, gibt Hinweise auf eine eventuell vorliegende Diabeteserkrankung, zudem wird ein Blutbild erstellt.
Alle Laboruntersuchungen (Stuhl, Blut, Urin), die Sie ohne ärztliche Feststellung von Notwendigkeit – das bedeutet: auf eigenen Wunsch hin – durchführen lassen möchten, dürfen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erbracht werden, das bedeutet, dass Sie die
Kosten hierfür selbst tragen müssen. Auf Wunsch bieten wir eine Auswahl an individuellen Gesundheitsleistungen (sogenannten
iGeL-Leistungen) an.
Bitte informieren Sie sich auch in unserem Informationsflyer (diesen finden Sie in unserer Praxis oder auf unserer Homepage unter dem Punkt „Philosophie“) über die Praxisabläufe.
Wir bitten Sie, den nachfolgenden Fragebogen auszufüllen und bei uns in der Praxis abzugeben bzw. diesen uns per E-Mail zukommen zu lassen. Wir melden uns unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer oder per Mail, sobald wir Sie als Neupatient:in aufnehmen können.